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   BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08   

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https://dejure.org/2009,3026
BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 (https://dejure.org/2009,3026)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 (https://dejure.org/2009,3026)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 (https://dejure.org/2009,3026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche der ZVK im Baugewerbe; Begriff der Urproduktion im Bergbau [hier: Bohrungen zur Erdwärmegewinnung]; Verlängerung der Verjährungfrist trotz Allgemeinverbindlicherklärung des VTV

  • Judicialis

    VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 22; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 25; ; BBergG § ... 2; ; BBergG § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 lit. b; ; BBergG § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 202

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der ZVK im Baugewerbe; Begriff der Urproduktion im Bergbau [hier: Bohrungen zur Erdwärmegewinnung]; Verlängerung der Verjährungfrist trotz Allgemeinverbindlicherklärung des VTV

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Verjährungsfrist durch allgemeinverbindlichen Tarifvertrag (hier: Baugewerbe) ? Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1112 (Ls.)
  • DB 2009, 1660
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    a) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 637/05

    Baugewerbe - chemische Bodenverfestigung

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    a) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 561/04

    Baugewerbe - Bohrarbeiten zur Durchführung von Sprengungen in Steinbrüchen

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    aa) Die Gewerblichkeit der Tätigkeit ist ein allgemeines Tatbestandsmerkmal des betrieblichen Geltungsbereichs, das unabhängig von den Detailregelungen in den Abschnitten I bis V vorliegen muss (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 121).

    bb) Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff des Gewerbes im VTV nicht selbst definiert, sondern in seiner allgemeinen Bedeutung des Fachbegriffs des öffentlichen Rechts, insbesondere des Gewerberechts verwendet (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 121).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    Die Allgemeinverbindlicherklärung ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine eigenständige Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet und nicht an Art. 80 GG zu messen ist (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    a) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    (2) Dem entspricht, dass der Senat in seinem Urteil vom 28. Mai 2008 (- 10 AZR 358/07 - NZA-RR 2008, 639) bei der Abgrenzung von Tätigkeiten zur landwirtschaftlichen Urproduktion darauf abgestellt hat, dass entscheidend für die Einordnung der Tätigkeiten der Zweck der Gesamtleistung ist.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
    Dementsprechend unterfallen auch bei Erfüllung einer Beispielstätigkeit des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV Bautätigkeiten nicht dem Bautarifwerk, wenn sie nicht der Gewinnerzielung dienen (vgl. BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 88).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 488/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Tiefbau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2007 - 8 Sa 2058/06

    Bodenbohrarbeiten für Wärmequellenanlagen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Auch sie gehören zu den Regeln der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, die den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesen sind (vgl. BAG, 21.01.2009, 10 AZR 67/08, DB 2009, 1660 mwN).
  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    bb) Die Gewerblichkeit des Betriebs ist danach ein allgemeines Tatbestandsmerkmal des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge, das unabhängig von den Detailregelungen in den Abschnitten I bis V des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge erfüllt sein muss (BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 15 mwN) .

    cc) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 16 mwN) .

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

    Geklärt ist auch, dass Bohrarbeiten, die dem Zweck der Erdwärmegewinnung dienen, ebenfalls vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 13, DB 2009, 1660) .

    Deshalb ist das gesamte Bergwesen vom gewerberechtlichen Begriff des Gewerbes ausgenommen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 20, DB 2009, 1660) .

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für Bohrarbeiten zur Erdwärmegewinnung angenommen (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 30, AP Nr. 314 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 22, DB 2009, 1660).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - 25 Sa 1863/09

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe; unbegründeter Verjährungs- und Verfallseinwand

    Dadurch dass die Tarifvertragsparteien von ihrer Befugnis nach § 202 BGB zur Verlängerung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist auf vier Jahre Gebrauch gemacht haben (BAG vom 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 -), ändert sich nicht deren Charakter als regelmäßige Verjährungsfrist.

    Dadurch haben die Tarifvertragsparteien von ihrer Befugnis nach § 202 BGB zur Verlängerung der ansonsten geltenden regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren Gebrauch gemacht (BAG vom 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 -, DB 2009, 1660 ).

    Hiergegen und gegen die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit dieser Regelung bestehen keine Bedenken (BAG vom 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 -, aaO.).

    Durch die Verlängerung dieser Frist ändert sich deren Charakter als regelmäßige Verjährungsfrist nicht (im Ergebnis ebenso BAG vom 21.01.2009 - 10 AZR 67/08 -, aaO.).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

    a) Der Senat hat dies im Urteil vom 21. Januar 2009 (- 10 AZR 67/08 - DB 2009, 1660) ausführlich begründet.
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

    (a) Die - hier nicht umstrittene - Gewerblichkeit der Tätigkeit erfasst alle erlaubten selbständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion, der freien Berufe und des öffentlichen Dienstes (BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 17) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZN 1010/08

    Entrichtung von Sozialkassenbeiträgen - Herausgabe von Kopien für

    Der Hinweis der Beklagten auf das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Geschäftszeichen - 10 AZR 67/08 - anhängige Verfahren eröffnet nicht die Revision wegen Divergenz.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten musste das Landesarbeitsgericht im Rahmen des Gebots effektiven Rechtsschutzes die Verhandlung des Rechtsstreits nicht bis zum Abschluss des beim Bundesarbeitsgericht unter dem Geschäftszeichen - 10 AZR 67/08 - geführten Revisionsverfahrens aussetzen.

    Einer Verpflichtung des Landesarbeitsgerichts zur Aussetzung der Verhandlung steht außer der fehlenden Vorgreiflichkeit iSv. § 148 ZPO entgegen, dass dem beim Bundesarbeitsgericht unter dem Geschäftszeichen - 10 AZR 67/08 - anhängigen Revisionsverfahren ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 673/08

    Bohrarbeiten - Erdwärme - Urproduktion

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - .

    Der Senat hat dies im Urteil vom 21. Januar 2009 (- 10 AZR 67/08 - DB 2009, 1660) ausführlich begründet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 16 R 49/08

    Kein Schutz für Kleinbetriebe vor Phantomlohn

    Zahlungsansprüche von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern können, wie hier, in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen begründet werden (vgl. insoweit zuletzt BAG, Urt. vom 21.01.2009, Az.: 10 AZR 67/08, www.juris.de).
  • FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 276/13

    Investitionszulage: Unternehmen, die Erdwärmesonden herstellen bzw. verlegen,

    Dies belege auch die Einschätzung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) im Urteil vom 21.01.2009 (10 AZR 67/08, DB 2009, 1660).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21.01.2009 (10 AZR 67/08, DB 2009, 1660) entschieden, dass Unternehmen, die sich mit Erdwärmesondenbohrungen beschäftigen, überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen.

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2012 - 7 Sa 1947/11

    Sozialkassenbeiträge nach dem VTV-Bau - Beitragspflicht eines Poliers -

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Rechtsprechung
   BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4707
BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09 (https://dejure.org/2009,4707)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2009 - 9 AZA 8/09 (https://dejure.org/2009,4707)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 (https://dejure.org/2009,4707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren nach Nichtzulassung durch das Landesarbeitsgericht (LAG)

  • Judicialis

    ArbGG § 78 S. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren nach Nichtzulassung durch das LAG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde bei fehlender Zulassung durch LAG unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung einer Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1374
  • DB 2009, 1660
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Rechtsbeschwerde vom Beschwerdegericht wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (21. November 2002 - V ZB 40/02 - zu II 1 der Gründe, NJW 2003, 1126).
  • BAG, 03.02.2009 - 3 AZB 101/08

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09
    Besondere Rechtsbehelfe für die Überprüfung der Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren sind nicht vorgesehen (BAG 3. Februar 2009 - 3 AZB 101/08 - Rn. 2, NZA 2009, 396).
  • BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20

    Rechtswegbestimmungsverfahren

    Die Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. BAG 3. Juni 2015 - 2 AZB 116/14 - Rn. 7; 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - Rn. 6) .

    § 78 Satz 2 ArbGG und § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG verweisen ausschließlich auf die vom Landesarbeitsgericht zu beachtenden Zulassungsgründe, die in § 72 Abs. 2 ArbGG und in § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG geregelt sind (vgl. BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - aaO) .

    Da der Gesetzgeber das Rechtsmittelrecht durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) und das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) umfassend neu geregelt hat, ist davon auszugehen, dass dieser Ausschluss des Zugangs zum Rechtsbeschwerdegericht bewusst und gewollt ist (BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - aaO) .

  • BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09

    Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache;

    Damit findet gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 2. Juni 2008 - 3 AZB 24/08 - AP Nr. 11 zu § 85 ArbGG 1979 Rn. 8 und vom 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - juris Rn. 6).

    Weder sind besondere Rechtsbehelfe für die Überprüfung von Einstellungsbeschlüssen nach Erledigung der Hauptsache vorgesehen, noch hat das Oberverwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss die Rechtsbeschwerde zugelassen (vgl. in diesem Zusammenhang BAG, Beschluss vom 11. Juni 2009 a.a.O. Rn. 4).

  • BAG, 03.06.2015 - 2 AZB 116/14

    Beschlussverfahren - einseitige Erledigterklärung - Verfahrenseinstellung

    Die Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ist gesetzlich nicht vorgesehen (BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - Rn. 6; 2. Juni 2008 - 3 AZB 24/08 - Rn. 8; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 78 Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18

    Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kennt das Gesetz in diesem Fall nicht; sie ist nicht statthaft (BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - Rn. 6) .
  • LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15

    Rechtswegentscheidung vor der Entscheidung zur Prozesskostenhilfe

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unstatthaft (BAG, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Hamburg, 27.12.2018 - 5 Ta 15/18

    Prozesskostenhilfe - stillschweigender Beiordnungsantrag der Partei - Auslegung

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unstatthaft (BAG, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 -, Rn. 6, juris).
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